Die Homeoffice-Vereinbarung kann von folgenden Mitarbeitern in Anspruch genommen werden und ist an nachstehende Voraussetzungen gebunden:
- Sie sind Mitarbeiter mit neuem Handels-Dienstvertrag
- Homeoffice beschränkt sich auf aktuell maximal einen Tag/Woche. wobei Sie diesen jedoch frei wählen können
- Sie haben die räumlichen Voraussetzungen ihre Tätigkeit auch von zu Hause aus uneingeschränkt verrichten zu können (Büro, ergonomischer Arbeitsplatz, ... ). Kinderbetreuung und Homeoffice lassen sich nur bedingt miteinander vereinbaren! - Sie haben die technischen Voroussetzungen (aktive und passive telefonische Erreichbarkeit, IT-Infrastruktur, ... )
- Eine ausreichende personelle Besetzung am originären Dienstort ist sichergestellt. Die Planung obliegt den Führungskräften
- Ihre Abwesenheit ist im öffentlichen Abwesenheitskalender mit dem Zusatz „Homeoffice" einzutragen. sowie auch im Zeiterfassungssystem so zu erfassen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen die Hardware sowie Internetzugang nicht zur Verfügung stellen können, falls dies privat nicht vorhanden ist.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt bei Ihrem Vorgesetzten.
All jene Mitarbeiter. die das Homeoffice in Anspruch nehmen wollen, werden von der Personalabteilung mit einer entsprechenden Vereinbarung ausgestattet.
Mit freundlichen Grüßen,
WO&WO Sonnenlichtdesign GmbH & Co KG
Wolfgang Kuss, Alexander Foki
Geschäftsführung